Rauch­warn­melder Wer passt auf?

Seit 23. Juli 2013 ist in Baden Württemberg eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in der Landesbauordnung geregelt.
Bei Neubauten ist der Einbau der Rauchwarnmelder Pflicht, bei bestehenden Gebäuden gab es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014, Rauchwarnmelder nachzurüsten.

Feuer zählt zu den heimtückischsten Gefahren in den eigenen vier Wänden. Vor allem Nachts: Denn im Schlaf ist unser Geruchsinn ausgeschaltet. Schon drei Atemzüge giftigen Brandrauch können zum Tod durch eine Rauchvergiftung führen. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie qualitätsgepüfte Rauch- und Wärmemelder einsetzen. So können Sie Schwelbrände noch in der Entstehungsphase löschen oder sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen. Wir beraten Sie wo und wie viele Rauchwarnmelder eingesetzt werden müssen.
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Rauchwarnmelder

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